Antrag zur Baumfällgenehmigung
Wird die Baumfällung für die Zeit vom 1. März bis 30. September beantragt, so ist unter Angabe von zwingenden Gründen für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme zusätzlich die Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Mittelsachsen (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.
Sind Sie Privatperson oder Organisation?
Antragsteller Privatperson
Antragsteller Organisation
Eigentümer des Grundstückes
abweichend von Antragsteller