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Stadt Mittweida

Antrag zur Baumfällgenehmigung

Wird die Baumfällung für die Zeit vom 1. März bis 30. September beantragt, so ist unter Angabe von zwingenden Gründen für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme zusätzlich die Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Mittelsachsen (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.

Sind Sie Privatperson oder Organisation?

Antragsteller Privatperson

Antragsteller Organisation

Standort des Baumes

Eigentümer des Grundstückes

 abweichend von Antragsteller

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nähere Informationen zum Gehölz u. Standort

Baumschutzsatzung

Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht speichern.

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