zurück zur Webseite
Stadt Mittweida
Wohnanschrift
bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung erforderlich
Versicherungsnr.
Die nachfolgen benannten Unterlagen sind Bestandteil des Antrages und durch den Antragsteller im Original oder in beglaubigter Abschrift beizubringen. Die Erlaubnis kann erst nach erteilt werde, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und bin mir bewusst, dass die Ausübung des Gewerbes vor Erteilung der Reisegewerbekarte nach § 146 Abs. 3 Gewerbeordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten speichern.