Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum
Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerkes
(von pyrotechnischen Gegenständen) nach den §§ 24 Abs. l, 23 Abs. l und 2, 20 Abs. l der l. SprengV
Hinweis:
Der Antrag ist grundsätzlich gem. § 23 Abs. 2 oder l. SprengV drei Wochen vorher zu stellen.
Die Erlaubnis ist mit 35,- € bis 50,- € gebührenpflichtig.
Der Unterzeichner versichert unterschriftlich, dass
• eine angemessene Haftpflichtversicherung besteht,
• die Stadt von allen Ersatzansprüchen - auch Dritter - befreit wird/
• die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und die Unfallverhütungsvorschriften
beachtet werden.
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen
Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht speichern.