Einverständniserklärung
zur Beantragung von Dokumenten für Minderjährige
Ich bin damit einverstanden, dass für unser Kind
folgendes Dokument beantragt und ausgestellt wird:
Gesetzliche Grundlagen: PassG, PassVwV, PassV, PAuswG, PAuswV, PAuswGebV
- Das persönliche Erscheinen des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten ist zur Antragstellung erforderlich. (§ 6 Abs. 1 PassG)
- Bitte beachten: Das Selbstbedienungsterminal ist erst ab einer Körpergröße von 1,20 Metern geeignet. Bitte lassen Sie Passfotos für Babys und Kleinkinder in einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt aufnehmen.
- Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. (§ 4 Abs. 4a PassG)
Bei Antragstellung bitte vorlegen:
Bei nicht ehelich geboren Kindern ist zusätzlich vorzulegen:
Bitte informieren Sie sich unter www.auswaertiges-amt.de über die erforderlichen Reisedokumente.